Gewerbe- und Industrielösungen
IHR UNTERNEHMEN HAT DAS BESTE KONZEPT VERDIENT.
WIR ARBEITEN PARTNERSCHAFTLICH DARAN!
Wenn es um hoch komplexe Versicherungsfragen für industrielle und mittelständische Unternehmen geht, sind Sie bei uns richtig. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand und garantieren Ihnen einen persönlichen Ansprechpartner.
Dabei scheuen wir durch unseren Zugriff auf ein Netzwerk von über 3500 Maklern auch keine besonderen Anforderungen. Sprechen wir über Ihr Anliegen!
Da der industrielle und gewerbliche Versicherungsbereich äußerst umfangreich ist, handelt es sich bei der nachfolgenden Aufzählung nur um die wesentlichen Versicherungssparten.
Wir stehen Ihnen mit unserem Know How & Menschlichkeit zur Seite.
Betriebshaftpflichtversicherung / Produkthaftpflicht
Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
WELCHE GEFAHREN & SCHÄDEN SIND VERSICHERT ?
Der Leistungsumfang der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und die daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden.
Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung mitversichert.
Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter wie z.B.
- durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
- infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen
- wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse
- Kosten für Aus- und Einbau mangelhafter Erzeugnisse
- durch Mängel an be- oder verarbeiteten Sachen
- durch Fehler gelieferter, montierter oder gewarteter Maschinen
Für spezielle Berufsgruppen kann eine reine Vermögensschadenhaftpflicht-Police nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen Sach- oder Personenschaden leistet.
WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN ?
Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für diesen Fall, dass sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) im Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht werden, kann mit einer D&O-Versicherung (Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) vorgesorgt werden.
Weiterhin können Unternehmen ihren Versicherungsschutz mit einer separaten AGG-Versicherung erweitern. Es besteht Versicherungsschutz für Ansprüche wegen Diskriminierung, die sich aus Arbeitsverhältnissen und/oder dem alltäglichen Geschäft ergeben.
Inhaltsversicherung
Jeder Betrieb investiert zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in Büroeinrichtung, Werkzeuge und Maschinen. Feuer, Raub und Naturgewalten können jedoch die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören – und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche sind eine gravierende Bedrohung der Existenz eines Betriebes.
WAS IST VERSICHERBAR?
Bewegliche Sachen am Versicherungsort, wie technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge.
WELCHE GEFAHREN & SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?
- Feuer – inkl. der Verrußungsschäden, die auf Grund eines Feuers entstehen
- Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
- Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachte Gebäudeschäden
- Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
- Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche
Zusätzlich bieten wir Konzepte mit Leistungen wie z.B unbenannte Gefahren, echte Allgefahrendeckungen, Verzicht auf Kürzung bei Obliegenheitsverletzungen uvm.
Gewerbe-Immobilie
So wie Ihr Wohngebäude, ist auch Ihre Betriebsstätte vor Beschädigungen, bis hin zur vollständigen Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten, bedroht. Ein einziges dieser Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Eine Situation, die für viele Unternehmen finanziell untragbar ist.
WAS IST VERSICHERT?
Versichert ist das Betriebsgebäude inkl. verschiedener Einbauten, die Sie als Eigentümer vorgenommen haben wie z.B. festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre Maschinen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind.
WELCHE GEFAHREN & SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?
Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Betriebsgebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
- Sturm/Hagel
- Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau)
Zusätzlich versicherbar sind folgende Leistungen über unsere Konzepte:
Unbenannte Gefahren, genereller Unterversicherungsverzicht, Verzicht auf Grobe Fahrlässigkeit, Verzicht auf Obliegenheitsverletzungen.
Elektronikversicherung
Hochentwickelte, sensible und teuere elektronische Geräte sind heute in sehr vielen Betrieben unentbehrliche Helfer bei der täglichen Arbeit. In fast allen Firmen sogar absolute Basis, um auf Dauer überhaupt ertragreich arbeiten zu können.
Welche Auswirkungen hätte es für Ihren Betrieb, wenn Sie Ihre technischen Geräte nicht nutzen könnten und gleichzeitig für Ersatz sorgen müssten?
WAS IST VERSICHERBAR?
Elektronische Geräte, Anlagen und Systeme, wie z.B.:
- Daten- und Kommunikationstechnik
- Bürotechnik
- Mess- und Prüftechnik
- Elektronische Kassen und Waagen
- Bild- und Tontechnik
- Medizintechnik: Mitversichert sind die fest installierten Datenträger, z.B. Festplatten.
WELCHE GEFAHREN & SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?
Alle Sachschäden durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen.
Insbesondere durch:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung, Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Ruß und Rauch, Schmoren, Sengen, Glimmen
- Wasser aller Art, Feuchtigkeit
- Sturm, Frost, Überschwemmung
WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?
Datenversicherung: Durch Schäden an elektronischen Anlagen kann es zum Verlust von unternehmenswichtigen Datenbeständen kommen. Die Wiederherstellung dieser Daten kann um ein Vielfaches teurer werden als die Reparatur des ursächlichen Defekts. Eine Datenversicherung übernimmt für Sie alle finanziellen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung und Wiedereingabe von Daten, Programmen und Datenträgern. Im Rahmen der weitergehenden Softwareversicherung sind auch Datenverluste z.B. durch Fehlbedienungen mitversichert.
Betriebsunterbrechungsversicherung: Oft werden elektrische Geräte ganz speziell für einen Betrieb entwickelt. Ein rascher Ersatz oder ein Ausweichen auf andere Geräte ist dann nicht möglich. Bei einem Ausfall des Gerätes ist die direkte Folge ein Ertragsausfall für das Unternehmen. Eine Betriebsunterbrechung ersetzt Ihnen die Kosten, die Sie nicht erwirtschaften können, weil der frühere betriebsfertige Zustand einer beschädigten Sache wiederhergestellt oder eine zerstörte Sache durch eine gleichartige ersetzt werden muss.
Mehrkostenversicherung: Diese Versicherung bietet sich an, wenn bei Ausfall einer wichtigen elektronischen Anlage zwar mittels anderer Anlagen weitergearbeitet werden kann, dies jedoch nur mit Mehrkosten möglich ist, z.B. Kosten für ein Provisorium, die Anwendung anderer Arbeits- und Fertigungsverfahren, die Inanspruchnahme von Lohndienstleistungen oder Lohnfertigungsleistungen oder der Bezug von Halb- oder Fertigfabrikaten sowie einmalige Umprogrammierungskosten.
D&O Versicherung
Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen. Werden Fehlentscheidungen getroffen, kann der Schaden fürs Unternehmen enorm sein. Geschäftsführer (auch Gesellschafter-Geschäftsführer), Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Auch Vereinsvorstände oder Entscheider in Stiftungen können persönlich für ihre Fehler in Haftung genommen werden. Auch hier empfiehlt sich dieser sinnvolle Schutz!
FÜR WEN IST DIESE VERSICHERUNG?
Mitglieder der geschäftsführenden Organe, wie z.B. GmbH-Geschäftsführer, Vorstand, Generalbevollmächtigte und der Kontrollorgane, wie z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat oder Kuratorium sowie für Prokuristen und leitende Angestellte. Entscheider in Stiftungen, Vorstände von Vereinen oder anderen gemeinnützigen Institutionen haften ebenso persönlich für ihre Entscheidungen. Auch hier ist der Schutz einer D&O dringend angeraten!
WAS IST VERSICHERT?
Die D&O-Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit steht. Versichert ist sowohl die Haftung im Innen- wie auch im Außenverhältnis. So können Schadenersatzansprüche vom eigenen Unternehmen an den Entscheider herangetragen werden, aber auch beispielsweise von Geschäftspartnern oder Behörden, die nicht nur die Firma, sondern auch den tatsächlichen Schadenverursacher mit ihren Ansprüchen angehen. Beachten Sie bitte auch, dass Eigentum an der Firma nicht vor der persönlichen Haftung schützt, weshalb auch Gesellschafter-Geschäftsführer z. B. von einem Insolvenzverwalter direkt in Haftung genommen werden können.
Laut Gesetzesbeschluss zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) tragen seit 01.07.2010 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, unabhängig von deren Größe, amtlicher Notierung oder Aktionärszusammensetzung, einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10 %, max. 1,5-fach des Jahresbruttofestbezuges.
Die par4 GmbH bietet Ihnen im Bereich der D&O einzigartige & auf Sie zugeschnitte Deckungskonzepte.
CYBER-Versicherung
Cybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Die Anzahl der Cyber-Attacken sind in den letzten Jahren rasant gestiegen. 2018 konnte das Bundeskriminalamt 87.000 Straftaten verzeichnen. Insbesondere die Schadenhöhen bemessen sind mittlerweile pro Jahr auf mehrere Milliarden Euro in Deutschland. Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung.
Unser Statement als par4 GmbH :
Wir selbst als Versicherungsmakler haben es in der Vergangenheit mit Cyber-Attacken sowie Angriffen auf unsere Konten zutun gehabt. Ebenso ist ein größerer Kundenkreis bereits über eine Cyber-Versicherung abgedeckt. Hier konnten wir bereits nach wenigen Monaten einen Schaden im sechsstelligen Bereich regulieren.
Der Gedanke, daß ein Kleinunternehmen bis hin zum Mittelstandsunternehmen hier nicht betroffen ist, kann weitgehendst gestrichen werden, da dies eine besonders attraktive Zielgruppe für die Cyber-Kriminalität geworden ist.
WAS IST VERSICHERT?
- Kosten für IT-Forensik
- Rechtsberatung
- Informationskosten
- Kreditüberwachungsdienstleistungen
- Kosten für Krisenmanagement
- Kosten für PR-Beratung
- Betriebsunterbrechungsschäden
- Vertragsstrafen (PCI)
- Lösegeldzahlungen
- Wiederherstellungskosten
- Sicherheitsverbesserungen
WAS KANN IHREM UNTERNEHMEN ZUSTOSSEN?
Da der Themenkreis „Cyber Risiken“ für viele noch in der Kategorie „böhmisches Dorf“ abgelegt ist, möchten wir Ihnen häufige Ursachen an die Hand geben :
- Mailbombe
- DOS-Attacke
- Datenmissbrauch
- Datensabotage
- Digitale Erpressung
OPFER UND MITVERURSACHER
Ein erfolgreicher Hacker-Angriff auf ein Großunternehmen verursacht einen durchschnittlichen wirtschaftlichen Schaden von 1,8 Mio. €. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen
liegt der Durchschnittswert bei 70.000 €. Kann man sich die Schadenhöhe ggf. noch vorstellen, die einem selbst drohen kann, sind die Schadenersatzforderungen, die geschädigte Dritte an einen stellen, doch immer wieder überraschend. Selbst hat man ja nicht aktiv mitgewirkt, weshalb sollte man also zahlen?
HABE ICH EINE MITSCHULD BEI UNZUREICHENDER DATENSICHERUNG?
Die Rechtsprechung vertritt in dieser Sache aber einen klaren Standpunkt: Wer z. B. durch unzureichende Sicherung seines Datenbestandes eine Schädigung eines Dritten begünstigt, ist Mitschuldiger (siehe u. a. auch IT-Sicherheitsgesetz, EU Datenschutz-Grundverordnung, § 202a ff StGB)!
Maschinenversicherung
Eine Maschinenversicherung bietet weitergehenden Versicherungsschutz als die Geschäftsversicherung.
Bedienungsfehler, Maschinenbruch und Produktfehler sind nur einige Beispiele für den Deckungsumfang einer speziellen Maschinenversicherung. Die finanziellen Folgen durch den Ausfall einer Maschine (Betriebsstillstand) lassen sich in einer Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung abdecken.
WAS KANN VERSICHERT WERDEN?
Über die Maschinenversicherung können alle stationären, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen versichert werden, z.B. Kessel, Motoren, Turbinen, Generatoren, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druck- und Falzmaschinen, Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen u.v.m.
WELCHE SCHÄDEN & GEFAHREN SIND VERSICHERBAR?
Abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden, welche mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:
- Menschliche Ursachen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
- Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
- bei fahrbaren Geräten: Feuer und soweit beantragt Schäden durch Diebstahl
WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHELEN?
Im Falle eines Maschinenschadens sind die erwarteten Gewinne nicht mehr sicher. Um eine Ausweichproduktion zu finanzieren, ist eine Maschinenmehrkostenversicherung sinnvoll. Der entgangene Gewinn und die fortlaufenden Kosten können über eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU) abgedeckt werden.
Transportversicherung
Kunden oder Vertriebspartner müssen nicht unbedingt in fernen Ländern sitzen – schon der Weg in die nächste Stadt birgt für Gütertransporte genügend Gefahren. Bereits beim Verladen in den LKW kann die Ware vom Gabelstapler fallen und beschädigt werden. Je nach Transportweg und -entfernung erfährt das Gut mehrere Umladungen zwischen teils verschiedenen Transportmitteln sowie Zwischenlagerungen. Dies erhöht die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes deutlich. Weiterhin verführen gerade hochwertige Güter wie z.B. Unterhaltungselektronik, Computer oder Textilien häufig zum Diebstahl. Das Problem in all diesen Fällen: Die Haftung der befördernden Verkehrsträger ist meist zu gering, um den verursachten Schaden ausreichend zu ersetzen. Schutz vor dem finanziellen Risiko bietet dann nur eine Transportversicherung.
FÜR WENN IST DIE VERSICHERUNG?
Eine Transportversicherung bietet sich für alle Handels- und Produktionsbetriebe an, die national oder international Güter versenden oder beziehen und sich gegen Gefahren der Beförderung sowie der damit verbundenen Lagerungen absichern wollen.
WAS IST VERSICHERT?
Versichert sind die im Vertrag genannten Güter während der Beförderung und den damit im Zusammenhang stehenden Lagerungen sowie sonstige Aufwendungen und Kosten.
Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie den Beitrag zur großen Haverie. Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs-, Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten sind abgedeckt.
Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.
Vertrauensschadenversicherung
Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen des Unternehmens begangen werden, z. B. Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sabotage usw. Solche Schäden können die Existenz des Unternehmers kosten.
WAS IST VERSICHERT?
Die Vertrauensschadenversicherung umfasst die Absicherung des Firmenvermögens, die aufgrund vorsätzlicher, unerlaubter Handlungen wie z.B. Unterschlagung oder Betrug durch Vertrauenspersonen entstehen.
Unmittelbare Schäden aufgrund Computersabotage oder Geheimnisverrat sowie Folgekosten infolge Aufwendungen für die Schadenermittlung, Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und Wiederherstellungs- und Beschaffungskosten von Daten infolge Missbrauchs.
WAS IST U.A NICHT VERSICHERT?
- Aufwendungen für Personenschäden
- Schäden, die anderweitig versichert werden können
- Vermögensschäden, die sich aus der Gegenüberstellung von Soll- und Istbeständen (Inventurdifferenzen) ergeben.
- Mittelbare Schäden (entgangener Gewinn, Verwirkung von Vertragsstrafen)
- Schäden am Vermögen infolge Terrorismus, Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, Erdbeben, Explosion
- Schäden die durch Vertrauenspersonen verursacht wurden, von denen Vermögensdelikte bekannt sind.
INDUSTRIE-VERSICHERUNGEN
Mit zunehmender Höhe der vorhandenen Betriebswerte steigt auch der Anspruch an den benötigten Versicherungsschutz. Eine Industrie-Versicherung stellt den perfekten Schutz für Ihre Betriebseinrichtung und Ihr Betriebsgebäude dar. Zum besseren Verständnis sei noch erwähnt, dass der Industriebegriff aus Versicherungssicht nicht auf Fabriken o. ä. beschränkt ist. Grundsätzlich fallen Betriebe jeder Branche darunter, sofern die vorhandenen Werte die Möglichkeiten regulärer Gewerbeversicherungen „sprengen“.
FÜR WENN IST DIESE VERSICHERUNG INTERESSANT ?
Wichtig für alle Betriebe, deren Betriebsgebäude (Eigentum vorausgesetzt) und/oder Betriebseinrichtung einen Wert von 10 Mio. Euro übersteigen (Wert variiert von Anbieter zu Anbieter).